Bußgeld

Zu dem Bereich des Verkehrsrechts zählt neben dem Fahrzeugkauf und -verkauf die Geltendmachung von Schadensersatz nach einem Unfall, ggf. unter Beteiligung der eigenen Vollkaskoversicherung sowie alle nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht sanktionierten Verstöße aber auch Vorwürfe aus dem Verkehrsstrafrecht (u.a. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten, fahrlässige Körperverletzungen ).

Hier ist es wichtig, sich zeitnah in rechtliche Beratung zu begeben. Denn sowohl im Kaufrecht können wegen vom Gesetz vorgegebener Schritte schnell dann nicht mehr zu reparierende Fehler gemacht werden.

Im Schadensrecht ist es wichtig, schnell zu handeln, um den Versicherungen keine Chance zu geben, sich in die Abwicklung aktiv im Sinne einer Schlechterstellung des Geschädigten einzumischen. Denn in den letzten Jahren regelmäßig bei den Geschädigten festzustellende Anrufe der gegnerischen Versicherung haben nicht den Zweck, dem Geschädigten beim Einfordern seiner Rechte zu helfen, sondern um diesen um seine Rechte zu bringen. Dies zeigt sich auch in der praktischen anwaltlichen Tätigkeit des Fachanwalts für Verkehrsrecht. Denn obwohl die Versicherungen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des betroffenen Amtsgerichts Iserlohn zu grundsätzlichen Fragen wie etwa zu zumutbaren Referenzwerkstätten kennen, wird im Rahmen der außergerichtlichen Abrechnung immer wieder eine Abrechnung zulasten des Geschädigten versucht.

Ein weiteres Betätigungsfeld ist das Bußgeld- und das Verkehrsstrafrecht. Nicht selten ist ein verhängtes Bußgeld mit einem Fahrverbot verknüpft oder nach einem Bußgeldbescheid folgt das unangenehme Schreiben der Führerscheinstelle nach, daß wegen des Bußgeldbescheids für den Fahranfänger nun eine kostenpflichtige Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit, wenn nicht sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nachfolgen soll.

Auch hier gilt es im Zweifel den Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, um zu wissen, welche Folgen der Bußgeldbescheid haben kann.

Auch wenn es um ein Fahrverbot geht oder um eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer vorgeworfenen Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht, kann ich auf eine lange praktische positive Erfahrung zurückgreifen , in der ich dem Mandanten oftmals zum Behalten des Führerschein oder dem nicht angeordneten Fahrverbot verholfen habe.

Wichtig ist es auch hier, die Weiche rechtzeitig zu stellen und möglichst nicht schon selbst mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft durch selbst verfaßte Schreiben zu „verhandeln“.