Kaufvertragsrecht

Zu dem Bereich des Verkehrsrechts zählt neben dem Kauf/Verkauf von Fahrzeugen die Geltendmachung von Schadensersatz nach einem Unfall, ggf. unter Beteiligung der eigenen Vollkaskoversicherung sowie alle nach dem   Ordnungswidrigkeitenrecht sanktionierten Verstöße .

Hier ist es wichtig, sich zeitnah in rechtliche Beratung zu begeben. Denn sowohl im Kaufrecht können wegen vom Gesetzgeber vorgegeben Schritte schnell nicht zu reparierende Fehler gemacht werden.

Im Schadensrecht ist es wichtig, schnell zu handeln, um den Versicherungen keine Chance zu geben, sich in die Abwicklung aktiv im Sinne einer Schlechterstellung des Geschädigten einzumischen. Denn in den letzten Jahren regelmäßig beim Geschädigten festzustellende Anrufe der gegnerischen Versicherung haben nicht den Zweck, dem Geschädigten beim Einfordern seiner Rechte zu helfen, sondern um diesen um seine Rechte zu bringen. Dies zeigt sich auch in der praktischen anwaltlichen Tätigkeit des Fachanwalts für Verkehrsrecht. Denn obwohl die Versicherungen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des betroffenen Amtsgerichts Iserlohn zu grundsätzlichen Fragen kennen, wird im Rahmen der außergerichtlichen Abrechnung immer wieder eine Abrechnung zulasten des Geschädigten versucht.

Ein weiteres Betätigungsfeld ist das Bußgeld- und das Verkehrsstrafrecht. Nicht selten ist ein verhängtes Bußgeld mit einem Fahrverbot verknüpft oder nach einem Bußgeldbescheid folgt das unangenehme Schreiben der Führerscheinstelle nach, daß wegen des Bußgeldbescheids für den Fahranfänger nun eine kostenpflichtige Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit nachfolgen soll.

Auch hier gilt es, im Zweifel den Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, um zu wissen, welche Folgen der Bußgeldbescheid haben kann.

Auch wenn es um ein Fahrverbot geht oder um eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer vorgeworfenen Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht, kann ich auf eine lange praktische positive Erfahrung zurück greifen , in der ich   dem Mandanten oftmals zum Behalten des Führerschein oder dem nicht ausgesprochenen Fahrverbot verholfen habe.

Wichtig ist es auch hier, die Weiche rechtzeitig zu stellen und möglichst nicht schon selbst mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft durch selbst verfaßte Schreiben zu „verhandeln“.