Verkehrsrecht

Zu dem Bereich des Verkehrsrechts zählt neben dem Fahrzeugkauf und -verkauf die Geltendmachung von Schadensersatz nach einem Unfall, ggf. unter Beteiligung der eigenen Vollkaskoversicherung sowie alle nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht sanktionierten Verstöße aber auch Vorwürfe aus dem Verkehrsstrafrecht (u.a. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten, fahrlässige Körperverletzungen).

Hier ist es wichtig, sich zeitnah in rechtliche Beratung zu begeben. Denn besonders im Kaufrecht können wegen vom Gesetz vorgegebener Abläufe schnell dann nicht mehr zu reparierende Fehler gemacht werden.

Im Schadensrecht ist es wichtig, schnell zu handeln, um den Versicherungen keine Chance zu geben, sich in die Abwicklung aktiv im Sinne einer Schlechterstellung des Geschädigten einzumischen. Die in den letzten Jahren regelmäßig bei den Geschädigten festzustellenden Anrufe der gegnerischen Versicherung haben nicht den Zweck, dem Geschädigten beim Einfordern seiner Rechte zu helfen, sondern um diesen um seine Rechte zu bringen, weil der Geschädigte Seitens der gegnerischen Versicherung keine Beratung über die bestehenden Möglichkeiten erhält. Dies zeigt sich auch in der praktischen anwaltlichen Tätigkeit des Fachanwalts für Verkehrsrecht. Obwohl beispielsweise die Versicherungen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der betroffenen hiesigen Amtsgerichte zu grundsätzlichen Fragen kennen, wird im Rahmen der außergerichtlichen Abrechnung immer wieder eine Abrechnung zulasten des Geschädigten versucht.

Ein weiteres Betätigungsfeld ist das Bußgeld- und das Verkehrsstrafrecht. Nicht selten ist ein verhängtes Bußgeld mit einem Fahrverbot verknüpft oder es folgt einem Bußgeldbescheid das unangenehme Schreiben der Führerscheinstelle, dass wegen des Bußgeldbescheids für den Fahranfänger nun eine kostenpflichtige Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit, wenn nicht sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nachfolgen soll.

Hier gilt es im Zweifel den Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, um zu wissen, welche Folgen ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid haben kann.

Auch wenn es um ein Fahrverbot geht oder um die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer vorgeworfenen Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht, kann ich auf eine lange praktische positive Erfahrung zurückgreifen , in der ich den Mandanten oftmals davor bewahrt habe, den Führerschein abzugeben oder ein Fahrverbot hinzunehmen.

Wichtig ist es auch hier, die Weiche rechtzeitig zu stellen und möglichst nicht schon selbst mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft durch selbst verfasste Schreiben zu „verhandeln“.