Strafrecht | Jugendstrafrecht

Ich bin bereits seit Beginn meiner Selbständigkeit regelmäßig auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Dies beruht in erster Linie darauf, dass mit Einrichtung einer Abteilung für Untersuchungshaft in der JVA Iserlohn einsitzende junge Straftäter anwaltliche Unterstützung benötigten.

Aber nicht nur jugendliche oder heranwachsende Straftäter wurden und werden von mir vertreten. Neben denjenigen, die wegen Verkehrsstraftaten (u.a. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten, fahrlässigen Körperverletzungen) zwangsläufig Kontakt zu Polizei und Staatsanwaltschaft bekommen, gehört auch die Verteidigung bei Diebstahls-, Betrugs- und Körperverletzungsvorwürfen sowie bei vorgeworfenen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zum regelmäßigen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Nach meiner Erfahrung hilft es dem Beschuldigten eines Strafverfahrens, wenn er recht schnell nach Eingang des Anhörungsschreibens durch kompetente Stelle erfährt, was auf ihn zukommen kann.